Wohnungssuche mit Makler: Welche Kosten entstehen?

Wer eine Wohnung sucht, stößt häufig auf Angebote von Immobilienmaklern. Doch wer bezahlt die Maklerprovision – und wie hoch darf sie sein? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob es um die Anmietung oder den Kauf einer Wohnung geht. Für Mietwohnungen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Beim Kauf gelten andere Regeln.

Maklerkosten bei der Wohnungsmiete

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn grundsätzlich auch bezahlen. Beauftragt also der Vermieter einen Makler mit der Suche nach einem Mieter, darf die Provision nicht einfach auf den Wohnungssuchenden abgewälzt werden.

Eine Ausnahme ist möglich, wenn Wohnungssuchende den Makler selbst mit der Suche beauftragen. Dafür muss der Makler die Wohnung tatsächlich aufgrund dieses Auftrags beschaffen. Eine bereits vom Makler angebotene oder für einen Vermieter vermittelte Wohnung darf nicht nachträglich als individuelle Suchleistung in Rechnung gestellt werden.

Wie hoch darf die Mietprovision sein?

Wird ein Wohnungssuchender wirksam zur Zahlung verpflichtet, ist die Provision gesetzlich begrenzt. Sie darf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht das maximal 2,38 Nettokaltmieten. Betriebskosten werden bei der Berechnung nicht mitgerechnet.

Eine Provision fällt grundsätzlich nur an, wenn durch die Maklertätigkeit tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über die Maklervergütung muss in Textform erfolgen. Prüfen Sie daher vor einer Zahlung, wer den Makler beauftragt hat, welche Leistung vereinbart wurde und ob ein Mietvertrag infolge dieser Tätigkeit zustande kam.

Maklerkosten beim Kauf einer Wohnung

Beim Wohnungskauf gibt es keine bundesweit einheitliche, gesetzlich festgelegte Provisionshöhe. Die Höhe wird grundsätzlich vereinbart und kann je nach Region und Angebot variieren. Wichtig sind jedoch die gesetzlichen Regeln zur Verteilung der Provision, wenn eine Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus von einem Unternehmer kauft.

  • Beauftragen Käufer und Verkäufer denselben Makler: Beide Seiten müssen sich grundsätzlich in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten.
  • Beauftragt nur eine Seite den Makler: Eine Beteiligung der anderen Seite ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die beauftragende Seite muss mindestens denselben Anteil tragen; außerdem ist die Zahlung nachzuweisen, bevor der andere Teil zahlen muss.

Bei anderen Immobilienarten oder besonderen Vertragskonstellationen können abweichende Regeln gelten. Lassen Sie sich deshalb vor Unterzeichnung erklären, wie sich die Provision berechnet und wer welchen Anteil trägt.

Worauf Wohnungssuchende achten sollten

  • Lesen Sie einen Maklervertrag sorgfältig, bevor Sie ihn unterschreiben oder einer Beauftragung zustimmen.
  • Fragen Sie nach, wer den Makler beauftragt hat und welche konkrete Leistung erbracht werden soll.
  • Vergleichen Sie die vereinbarte Provision mit den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere bei Mietwohnungen.
  • Bewahren Sie Exposés, Nachrichten, Verträge und Zahlungsbelege auf.
  • Überweisen Sie keine Provision allein für eine Besichtigung oder die bloße Bereitstellung von Kontaktdaten.

Fazit

Bei der Wohnungsmiete zahlt grundsätzlich derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Eine Provision zulasten des Wohnungssuchenden ist nur in engen Grenzen möglich und auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Beim Kauf einer Wohnung hängt die Höhe von der Vereinbarung ab; für bestimmte Käufe durch Verbraucher gelten besondere Regeln zur Aufteilung der Provision. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung des Maklervertrags, bevor Kosten entstehen.

 

Häufige Fragen zu Maklerkosten bei der Wohnungssuche in Deutschland

  1. Kann mir ein Makler bei der Wohnungssuche helfen?
  2. Wann müssen Mieter Makler bezahlen?
  3. Kann man als Mieter einen Makler beauftragen?
  4. Wie hoch sind Maklergebühren bei Wohnungssuche?
  5. Was kostet ein Makler Wenn ich eine Wohnung suche?

Kann mir ein Makler bei der Wohnungssuche helfen?

Ja, ein Makler kann Sie bei der Wohnungssuche unterstützen, passende Angebote vermitteln und Besichtigungen koordinieren. Beauftragen Sie ihn selbst mit der Suche, können Kosten entstehen: Bei Mietwohnungen darf die Provision höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen und wird grundsätzlich nur fällig, wenn durch seine Tätigkeit ein Mietvertrag zustande kommt. Beauftragen hingegen Vermieter oder Verkäufer den Makler, dürfen die Kosten nicht ohne Weiteres auf Sie übertragen werden. Klären Sie daher vorab schriftlich, wer den Makler beauftragt und welche Gebühren vereinbart sind.

Wann müssen Mieter Makler bezahlen?

Mieter müssen Maklerkosten grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie den Makler selbst in Textform mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt haben und dieser aufgrund des Auftrags eine Wohnung vermittelt, die nicht bereits zuvor vom Vermieter angeboten oder durch den Makler für ihn vermarktet wurde. Hat dagegen der Vermieter den Makler beauftragt, darf die Provision nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Bei einer wirksamen Vereinbarung ist die Provision auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Kann man als Mieter einen Makler beauftragen?

Ja, als Mieter können Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen. In diesem Fall müssen Sie die vereinbarte Provision grundsätzlich selbst zahlen – allerdings nur, wenn der Makler aufgrund Ihres Suchauftrags eine Wohnung vermittelt, die ihm nicht bereits zuvor vom Vermieter zur Vermietung überlassen oder angeboten wurde. Die Provision ist bei Wohnraummietverträgen auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Wie hoch sind Maklergebühren bei Wohnungssuche?

Bei der Suche nach einer Mietwohnung gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Beauftragt der Vermieter den Makler, muss der Wohnungssuchende grundsätzlich keine Maklergebühr zahlen. Nur wenn Sie den Makler selbst ausdrücklich mit der Suche beauftragen und er aufgrund dieses Auftrags eine Wohnung vermittelt, darf eine Provision anfallen. Sie ist auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Was kostet ein Makler Wenn ich eine Wohnung suche?

Wenn Sie eine Mietwohnung suchen, gilt in Deutschland grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Hat der Vermieter den Makler eingeschaltet, darf die Provision daher in der Regel nicht auf Sie als Wohnungssuchenden umgelegt werden. Beauftragen Sie selbst einen Makler mit der Suche, kann eine Provision anfallen – höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Sie ist grundsätzlich nur fällig, wenn der Makler aufgrund Ihres Auftrags eine Wohnung vermittelt und ein Mietvertrag zustande kommt.