Mietwohnung und Maklerkosten: Wer zahlt die Provision?

Bei der Suche nach einer Mietwohnung können neben der Kaution und den Umzugskosten auch Maklerkosten eine Rolle spielen. Wer die Maklerprovision zahlen muss, hängt in Deutschland vor allem davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt grundsätzlich das sogenannte Bestellerprinzip.

Das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Das Bestellerprinzip bedeutet: In der Regel bezahlt die Person den Makler, die ihn zuerst mit der Vermittlung beauftragt. Bei vielen Mietangeboten beauftragt der Vermieter den Makler, etwa um eine Wohnung zu inserieren und passende Mieter zu finden. In diesem Fall trägt üblicherweise der Vermieter die Provision. Sie darf nicht einfach zusätzlich als Maklerkosten auf den Mieter übertragen werden.

Für Mietinteressenten kann eine Provision nur dann anfallen, wenn sie den Makler selbst ausdrücklich mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen. Außerdem muss der Makler die konkrete Wohnung erst infolge dieses Suchauftrags vom Vermieter erhalten haben. Ein bloßer Kontakt, eine Besichtigung oder die Anfrage zu einer bereits vom Makler angebotenen Wohnung reicht dafür grundsätzlich nicht aus.

Wie hoch darf die Provision für Mieter sein?

Wird ein Makler wirksam von einem Wohnungssuchenden beauftragt und kommt durch seine Vermittlung ein Mietvertrag zustande, ist die Provision für den Mieter gesetzlich begrenzt. Sie darf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen. Betriebskosten und Heizkosten werden bei der Berechnung nicht mitgezählt.

Beispiel: Beträgt die Nettokaltmiete 900 Euro im Monat, liegt die Obergrenze bei 1.800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das entspricht bei 19 Prozent Umsatzsteuer insgesamt 2.142 Euro. Entscheidend sind jedoch die konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.

Wann müssen Mietinteressenten keine Maklerkosten zahlen?

Eine Provisionsforderung an den Mieter ist nicht allein deshalb berechtigt, weil ein Makler an der Vermietung beteiligt war. Häufig zahlt der Vermieter, wenn dieser den Makler mit dem Inserat oder der Suche nach einem Mieter beauftragt hat. Auch eine Besichtigung oder die Bereitstellung von Informationen begründet für sich genommen noch keine Zahlungspflicht.

Vorsicht ist geboten, wenn eine Zahlung als „Servicegebühr“, „Bearbeitungsgebühr“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung verlangt wird. Eine solche Bezeichnung ändert nicht automatisch, ob die Forderung rechtmäßig ist. Lassen Sie sich erklären, wofür die Zahlung verlangt wird, und prüfen Sie, ob tatsächlich ein wirksamer Suchauftrag vorliegt.

Was gilt für Vermieter?

Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung einer Wohnung, vereinbaren beide die Vergütung grundsätzlich miteinander. Die gesetzliche Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer bezieht sich auf die Provision, die einem Wohnungssuchenden berechnet werden darf. Sie ist nicht automatisch die allgemeine Preisobergrenze für Vermieter. Die konkrete Vergütung sollte daher vor der Beauftragung schriftlich festgehalten werden.

Maklerkosten nicht mit anderen Wohnkosten verwechseln

Die Maklerprovision ist von anderen Kosten rund um den Einzug zu unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise die Mietkaution, die erste Mietzahlung, mögliche Umzugs- oder Renovierungskosten und gegebenenfalls Entgelte für zusätzliche Leistungen. Die Kaution ist keine Maklergebühr und unterliegt eigenen gesetzlichen Regeln.

Fazit

Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt meist die Partei den Makler, die ihn beauftragt hat. Für Mieter entsteht eine Provisionspflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere, wenn sie den Makler selbst mit der Wohnungssuche beauftragen und dieser die Wohnung erst aufgrund dieses Auftrags vermittelt. Im zulässigen Fall ist die Provision für Mieter auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Bei Unklarheiten lohnt es sich, den Auftrag und die Zahlungsforderung sorgfältig prüfen zu lassen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

 

9 Wichtige Tipps zu Maklerkosten bei Mietwohnungen in Deutschland

  1. Das Bestellerprinzip gilt
  2. Prüfe, ob der Vermieter den Makler beauftragt hat.
  3. Zahle nur, wenn du den Makler nachweislich selbst beauftragt hast.
  4. Der Makler muss die Wohnung ausschließlich aufgrund deines Auftrags suchen.
  5. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen sein.
  6. Die Provision ist auf höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.
  7. Lass dir die Berechnung der Provision schriftlich erklären.
  8. Überweise keine Provision vor Abschluss des Mietvertrags.
  9. Melde unzulässige Gebühren bei einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale.

Das Bestellerprinzip gilt

Das Bestellerprinzip gilt auch bei der Vermittlung von Mietwohnungen: Grundsätzlich zahlt die Partei den Makler, die ihn zuerst beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter, darf die Provision daher in der Regel nicht einfach auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Zahlungspflicht für Mietinteressenten kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen infrage – etwa, wenn sie den Makler selbst ausdrücklich mit der Wohnungssuche beauftragen und dieser die konkrete Wohnung infolge dieses Auftrags vermittelt.

Prüfe, ob der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Prüfe, ob der Vermieter den Makler beauftragt hat, denn bei Mietwohnungen gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt in der Regel auch die Provision. Hat der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter beauftragt, dürfen die Maklerkosten normalerweise nicht einfach auf dich übertragen werden. Lass dir bei einer Zahlungsforderung deshalb erklären, auf welcher Grundlage sie erhoben wird, und prüfe, ob du selbst einen wirksamen Suchauftrag erteilt hast.

Zahle nur, wenn du den Makler nachweislich selbst beauftragt hast.

Zahle Maklerkosten nur, wenn du den Makler nachweislich selbst mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt hast. Bewahre den Suchauftrag und alle dazugehörigen Nachrichten sorgfältig auf. Ein Exposé, eine Besichtigung oder die Anfrage zu einer bereits angebotenen Wohnung begründet für sich genommen normalerweise keine Provisionspflicht. Prüfe im Zweifel die Vereinbarung und lass dich beraten, bevor du zahlst.

Der Makler muss die Wohnung ausschließlich aufgrund deines Auftrags suchen.

Eine Maklerprovision darf dir nur berechnet werden, wenn der Makler die konkrete Wohnung ausschließlich aufgrund deines Suchauftrags beim Vermieter beschafft hat. War die Wohnung bereits im Angebot des Maklers oder hatte der Vermieter ihn schon mit der Vermittlung beauftragt, musst du die Provision grundsätzlich nicht zahlen. Lass dir daher den Suchauftrag und die Grundlage der Forderung schriftlich erläutern.

Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen sein.

Ein Maklervertrag für die Vermittlung einer Mietwohnung muss in Textform geschlossen werden. Das bedeutet, dass die Vereinbarung beispielsweise per E-Mail oder Brief festgehalten werden kann; eine mündliche Abrede reicht nicht aus. Achten Sie darauf, dass aus der Vereinbarung klar hervorgeht, wer den Makler beauftragt und welche Leistungen sowie Kosten vereinbart wurden. So lässt sich später besser nachvollziehen, ob eine Provisionsforderung berechtigt ist.

Die Provision ist auf höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Bei der Vermittlung einer Mietwohnung darf die Maklerprovision, sofern der Mieter sie rechtmäßig schuldet, höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Für die Berechnung zählt die Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Lassen Sie sich die Kosten und ihre Grundlage vorab schriftlich bestätigen.

Lass dir die Berechnung der Provision schriftlich erklären.

Lass dir die Berechnung der Maklerprovision schriftlich erklären, bevor du etwas unterschreibst oder bezahlst. Daraus sollte klar hervorgehen, auf welcher Grundlage die Gebühr berechnet wird, welche Nettokaltmiete angesetzt wurde und ob Umsatzsteuer enthalten ist. So kannst du die Forderung nachvollziehen, mit der vereinbarten Obergrenze vergleichen und Unklarheiten frühzeitig klären.

Überweise keine Provision vor Abschluss des Mietvertrags.

Überweise eine vereinbarte Maklerprovision nicht vorschnell und grundsätzlich nicht vor Abschluss des Mietvertrags. Bei der Vermittlung einer Mietwohnung wird die Provision in der Regel erst fällig, wenn der Maklervertrag wirksam ist und durch die Vermittlung tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Prüfe die Zahlungsforderung und die vereinbarten Bedingungen sorgfältig, bevor du Geld überweist.

Melde unzulässige Gebühren bei einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale.

Wenn Ihnen für eine Mietwohnung unzulässige Makler- oder Bearbeitungsgebühren berechnet werden, sollten Sie die Forderung nicht ungeprüft bezahlen. Wenden Sie sich an einen örtlichen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale: Dort kann man die Unterlagen prüfen und Ihnen erklären, welche Schritte sinnvoll sind. Bewahren Sie dafür Inserate, Nachrichten, Verträge und Zahlungsbelege auf.