Maklerkosten bei der Mietwohnung: Wer muss zahlen?
Bei der Suche nach einer Mietwohnung stellt sich häufig die Frage, ob zusätzlich zur Kaution und zur ersten Miete auch Maklerkosten anfallen. In Deutschland gilt dafür grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten. In den meisten Fällen ist das der Vermieter – Mieterinnen und Mieter müssen dann keine separate Maklerprovision zahlen.
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Beauftragt ein Vermieter einen Makler, um eine Wohnung zu vermieten, muss der Vermieter die vereinbarte Provision zahlen. Sie darf nicht einfach als zusätzliche Gebühr auf die Mietinteressenten abgewälzt werden. Auch eine andere Bezeichnung, etwa „Servicepauschale“ oder „Vermittlungsgebühr“, ändert daran nichts, wenn es sich tatsächlich um Kosten für die Vermittlung handelt.
Das Bestellerprinzip gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Kauf einer Immobilie gelten andere Regeln.
Wann darf ein Makler Kosten vom Mieter verlangen?
Eine Zahlungspflicht kann ausnahmsweise entstehen, wenn die wohnungssuchende Person den Makler selbst beauftragt hat, eine Wohnung zu finden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Maklervertrag mit der suchenden Person bestehen. Für einen solchen Vertrag ist Textform erforderlich.
- Der Makler darf die konkrete Wohnung nicht bereits im Auftrag des Vermieters anbieten oder anderweitig für diesen tätig sein.
- Der Makler muss die Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags ausschließlich aufgrund des Suchauftrags beschafft haben.
- Der Mietvertrag muss infolge der Vermittlung tatsächlich zustande kommen.
Diese Ausnahme ist in der Praxis eher selten. Wer lediglich eine Wohnung besichtigt, ein Exposé erhält oder sich auf ein Inserat meldet, hat damit nicht automatisch einen kostenpflichtigen Maklerauftrag erteilt.
Wie hoch darf die Maklerprovision für Mieter sein?
Ist eine Provision ausnahmsweise wirksam vereinbart, ist sie gesetzlich begrenzt. Sie darf höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Maßgeblich ist die Monatsmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht die Obergrenze insgesamt 2,38 solcher Monatsmieten.
Eine Provision wird grundsätzlich erst fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich war und ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Kosten für Besichtigungen, die bloße Aufnahme in eine Interessentenliste oder das Bereitstellen eines Exposés dürfen nicht einfach als Maklerprovision berechnet werden.
Welche Kosten dürfen nicht zusätzlich verlangt werden?
Werden Vermittlungskosten unzulässigerweise auf Mieterinnen und Mieter übertragen, müssen diese nicht allein deshalb bezahlt werden, weil sie in einem Formular oder einer Rechnung aufgeführt sind. Auch zusätzliche Gebühren für die Wohnungsvermittlung lassen sich nicht dadurch rechtfertigen, dass sie anders benannt werden.
Davon zu unterscheiden sind andere Zahlungen rund um den Einzug, etwa die vereinbarte Miete oder die Kaution. Für diese gelten eigene gesetzliche Regeln. Eine Maklerprovision wird nicht automatisch Teil der Kaution oder der Betriebskosten.
Was tun bei einer unberechtigten Forderung?
Prüfen Sie zunächst, wer den Makler beauftragt hat und ob Sie selbst tatsächlich einen Maklervertrag geschlossen haben. Bitten Sie bei einer Rechnung um eine schriftliche Erklärung, auf welcher Vereinbarung und Vermittlungsleistung die Forderung beruht. Unterschreiben Sie keine Kostenvereinbarung, deren Inhalt unklar ist, und zahlen Sie nicht vorschnell unter Zeitdruck.
Bei Unsicherheit können ein Mieterverein, eine Verbraucherberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Besonders wichtig ist es, Inserate, Nachrichten, Verträge und Rechnungen aufzubewahren.
Das Wichtigste zu Maklerkosten bei Mietwohnungen
- Grundsätzlich zahlt die Partei, die den Makler beauftragt hat – bei Mietwohnungen meist der Vermieter.
- Mieter dürfen nur unter engen Voraussetzungen zur Provision verpflichtet werden.
- Ein Besichtigungstermin oder eine Anfrage zu einem Inserat begründet nicht automatisch eine Zahlungspflicht.
- Bei einer zulässigen Provision für Wohnungssuchende gilt eine gesetzliche Höchstgrenze von zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen zu Maklerkosten bei Mietwohnungen in Deutschland
- Wer muss die Maklerkosten bei einer Mietwohnung bezahlen?
- Wie hoch darf die Maklerprovision für eine Mietwohnung sein?
- Müssen Mieter eine Maklerprovision zahlen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat?
- Wann darf ein Makler die Kosten für die Vermittlung einer Mietwohnung vom Mieter verlangen?
- Kann ich eine unrechtmäßig verlangte Maklerprovision zurückfordern?
Wer muss die Maklerkosten bei einer Mietwohnung bezahlen?
Bei einer Mietwohnung gilt in Deutschland grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn bezahlen. Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter, trägt daher in der Regel der Vermieter die Kosten. Mieterinnen und Mieter müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn sie den Makler selbst mit der Wohnungssuche beauftragt haben und dieser die konkrete Wohnung ausschließlich aufgrund dieses Auftrags vermittelt.
Wie hoch darf die Maklerprovision für eine Mietwohnung sein?
Die Maklerprovision für eine Mietwohnung darf Wohnungssuchenden nur dann berechnet werden, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall ist die Provision auf höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt; als Berechnungsgrundlage gilt die Nettokaltmiete, also ohne Betriebs- und Heizkosten. Beauftragt hingegen der Vermieter den Makler, muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten tragen – sie dürfen nicht einfach auf die Mietenden abgewälzt werden.
Müssen Mieter eine Maklerprovision zahlen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat?
In der Regel müssen Mieter keine Maklerprovision zahlen, wenn der Vermieter den Makler mit der Vermietung beauftragt hat. Nach dem Bestellerprinzip trägt grundsätzlich die Person die Kosten, die den Makler beauftragt – in diesem Fall also der Vermieter. Eine Provision darf nicht einfach als zusätzliche Gebühr auf den Mieter übertragen werden.
Wann darf ein Makler die Kosten für die Vermittlung einer Mietwohnung vom Mieter verlangen?
Ein Makler darf die Kosten für die Vermittlung einer Mietwohnung vom Mieter grundsätzlich nur verlangen, wenn der Mieter ihn selbst mit der Wohnungssuche beauftragt hat und der Makler die konkrete Wohnung ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrags beschafft. War der Makler bereits vom Vermieter mit der Vermietung beauftragt oder bietet er die Wohnung im Auftrag des Vermieters an, muss in der Regel der Vermieter die Provision zahlen. Ein kostenpflichtiger Maklerauftrag muss in Textform vereinbart sein; außerdem wird eine zulässige Provision grundsätzlich erst fällig, wenn durch die Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt.
Kann ich eine unrechtmäßig verlangte Maklerprovision zurückfordern?
Ja, eine unrechtmäßig verlangte und bereits gezahlte Maklerprovision können Sie grundsätzlich zurückfordern. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, wer den Makler beauftragt hat und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Provision erfüllt waren. Fordern Sie den Makler schriftlich zur Rückzahlung auf, nennen Sie den Grund und setzen Sie eine angemessene Frist. Bewahren Sie Vertrag, Rechnung und Zahlungsnachweis auf. Bei Unsicherheit können ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung helfen.
