Provisionsteilung beim Makler: Was Käufer und Verkäufer wissen sollten
Beim Kauf einer Immobilie stellt sich häufig die Frage, wer die Maklerprovision bezahlt – der Käufer, der Verkäufer oder beide gemeinsam. Seit einer gesetzlichen Neuregelung gelten für viele Verkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern besondere Regeln zur Provisionsteilung. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt und welche Kosten auf die Beteiligten zukommen können.
Was bedeutet Provisionsteilung?
Bei einer Provisionsteilung tragen Käufer und Verkäufer die Maklerkosten gemeinsam. In vielen Fällen wird die Gesamtprovision zu gleichen Teilen aufgeteilt. Eine verbreitete Vereinbarung sieht beispielsweise vor, dass beide Seiten jeweils 3,57 Prozent des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer zahlen. Die genaue Höhe ist jedoch verhandelbar und regional unterschiedlich.
Eine gesetzlich festgelegte, einheitliche Maklerprovision gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist, was im Maklervertrag vereinbart wurde und welche gesetzlichen Regelungen für den konkreten Verkauf gelten.
Für welche Immobilien gelten die gesetzlichen Regeln?
Die besonderen Vorschriften zur Teilung der Maklerkosten gelten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Als Verbraucher gilt in der Regel eine Person, die die Immobilie überwiegend für private Zwecke erwirbt.
Für andere Immobiliengeschäfte – etwa den Kauf eines Mehrfamilienhauses, eines unbebauten Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie – gelten diese speziellen Teilungsregeln grundsätzlich nicht. Hier kommt es vor allem auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Die zwei häufigsten Modelle
1. Käufer und Verkäufer beauftragen den Makler
Schließt der Makler mit beiden Seiten einen provisionspflichtigen Vertrag, müssen Käufer und Verkäufer grundsätzlich eine gleich hohe Provision vereinbaren. Eine Partei darf also nicht stärker belastet werden als die andere. Der Anspruch des Maklers gegen eine Seite wird außerdem grundsätzlich erst fällig, wenn die andere Seite ihren Anteil gezahlt hat und die Zahlung nachgewiesen wurde.
2. Nur eine Seite beauftragt den Makler
Beauftragt beispielsweise der Verkäufer den Makler, kann vereinbart werden, dass der Käufer einen Teil der Kosten übernimmt. Bei einem Verkauf, der unter die gesetzlichen Regeln fällt, darf der Käufer dabei höchstens zur Zahlung von 50 Prozent der vereinbarten Provision verpflichtet werden. Der Verkäufer muss mindestens die andere Hälfte tragen.
Der Anteil des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Provisionsanteil bezahlt hat und der Makler dies nachweisen kann. Der Käufer sollte sich deshalb nicht allein auf eine Zahlungsaufforderung verlassen, sondern gegebenenfalls einen geeigneten Zahlungsnachweis verlangen.
Beispiel für die Berechnung
Angenommen, der Kaufpreis beträgt 500.000 Euro und die vereinbarte Gesamtprovision liegt bei 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Die Gesamtprovision beträgt dann 35.700 Euro.
- Gleichmäßige Teilung: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 17.850 Euro, also 3,57 Prozent des Kaufpreises.
- Nur der Verkäufer trägt die Kosten: Der Verkäufer zahlt die gesamte Provision von 35.700 Euro.
Die Zahlen dienen als Beispiel. Provisionshöhe und Zahlungsmodell müssen im konkreten Maklervertrag geprüft werden.
Was Käufer und Verkäufer vor der Unterschrift prüfen sollten
- Ist klar geregelt, wer den Makler beauftragt hat?
- Welche Provision oder welcher Provisionssatz ist vereinbart?
- Ist die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer eindeutig formuliert?
- Entspricht der Käuferanteil den gesetzlichen Vorgaben?
- Liegt der Maklervertrag in der erforderlichen Textform vor?
- Ist nachvollziehbar, wann die Provision fällig wird und welche Nachweise erforderlich sind?
Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt das Gesetz Textform vor. Eine bloß mündliche Vereinbarung genügt dafür nicht. Textform kann beispielsweise durch eine E-Mail erfüllt werden, sofern die Vereinbarung dauerhaft lesbar und dem Makler zuzuordnen ist.
Fazit
Die Provisionsteilung soll verhindern, dass Käufer bei bestimmten privaten Immobilienkäufen die gesamte Maklerprovision tragen müssen, obwohl auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ob die Kosten hälftig geteilt werden oder der Verkäufer sie allein übernimmt, hängt vom vereinbarten Modell ab. Vor dem Abschluss eines Maklervertrags lohnt es sich daher, Provisionshöhe, Aufteilung und Fälligkeit sorgfältig zu prüfen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unklarheiten im Maklervertrag kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
7 Wichtige Tipps zur Provisionsteilung bei Maklern
- Vereinbare die Provisionsteilung schriftlich.
- Prüfe, wer den Makler beauftragt hat.
- Bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regeln.
- Käufer dürfen meist nicht mehr zahlen als Verkäufer.
- Achte auf klare Angaben zur Provisionshöhe.
- Lies den Maklervertrag vor der Unterschrift genau.
- Lass unklare Klauseln rechtlich prüfen.
Vereinbare die Provisionsteilung schriftlich.
Vereinbaren Sie die Provisionsteilung immer schriftlich, damit für Käufer, Verkäufer und Makler eindeutig feststeht, wer welchen Anteil übernimmt. Halten Sie im Maklervertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung die Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen den Parteien und den Zeitpunkt der Fälligkeit fest. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die vereinbarte Kostenverteilung später nachvollziehen.
Prüfe, wer den Makler beauftragt hat.
Prüfen Sie, wer den Makler beauftragt hat: Diese Information kann entscheidend dafür sein, wie die Provision aufgeteilt wird. Bei bestimmten Verkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere gesetzliche Vorgaben, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt und der Käufer einen Teil der Kosten übernehmen soll. Lassen Sie sich deshalb den Maklervertrag und die vereinbarte Provisionsregelung zeigen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regeln.
Bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regeln zur Maklerprovision, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen Verbraucher verkauft wird. Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer in der Regel höchstens zur Hälfte der Provision verpflichtet werden; außerdem wird sein Anteil grundsätzlich erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat und dies nachgewiesen ist. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift genau, wer den Makler beauftragt hat und wie die Kosten im Vertrag aufgeteilt werden.
Käufer dürfen meist nicht mehr zahlen als Verkäufer.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch eine Privatperson gilt grundsätzlich: Übernimmt der Käufer einen Teil der Maklerprovision, darf dieser Anteil nicht höher sein als der des Verkäufers. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann der Käufer daher höchstens zur Zahlung von 50 Prozent der vereinbarten Provision verpflichtet werden. Entscheidend sind der konkrete Maklervertrag und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Achte auf klare Angaben zur Provisionshöhe.
Achte auf klare Angaben zur Provisionshöhe: Im Maklervertrag sollte eindeutig stehen, welcher Provisionssatz gilt, ob er inklusive Mehrwertsteuer angegeben ist und wie sich die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und du kannst die tatsächliche finanzielle Belastung besser einschätzen. Prüfe außerdem, wann die Provision fällig wird und ob die vereinbarte Aufteilung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Lies den Maklervertrag vor der Unterschrift genau.
Lies den Maklervertrag vor der Unterschrift genau und prüfe, wer die Provision zahlt, wie hoch sie ist und wie sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Achte außerdem darauf, wann die Zahlung fällig wird und ob alle Vereinbarungen klar und nachvollziehbar formuliert sind. Bei Unklarheiten solltest du vor der Unterschrift nachfragen oder den Vertrag rechtlich prüfen lassen.
Lass unklare Klauseln rechtlich prüfen.
Unklare Klauseln zur Provisionsteilung sollten Sie vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen lassen. Achten Sie besonders darauf, wer die Maklerprovision in welcher Höhe trägt und wann sie fällig wird. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Sie können besser einschätzen, welche Kosten beim Immobilienkauf oder -verkauf tatsächlich auf Sie zukommen.
